Zweck und Aufgabe – Vorstandschaft und Beirat

Der Förderkreis Synagoge Urspringen hat in der Satzung vom 13. Juli 1990 als  „Zweck und Aufgabe“ (Art. 2) festgelegt:

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, hier die Auseinandersetzung mit der jüdischen Geschichte und Kultur im Landkreis Main-Spessart (Anlage 7 EStG). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eine Dokumentation über das Leben jüdischer Gemeinden im Landkreis Main-Spessart, die als Dauerausstellung in der ehemaligen Synagoge in Urspringen eingerichtet wird, und deren Betreuung. Daneben finden Sonderausstellungen sowie sachbezogene Veranstaltungen und Veröffentlichungen statt.

2. Der „Förderkreis Synagoge Urspringen“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3. Da die im Eigentum der Gemeinde Urspringen befindliche ehemalige Synagoge vom Landkreis Main-Spessart und von der Gemeinde Urspringen gemeinsam unterhalten wird, ist bei der Nutzung des Gebäudes deren Einvernehmen herzustellen.

 

Wenn Sie sich für die Satzung des Förderkreises interessieren:  Satzung FK 1990

Freuen würden wir uns, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Förderkreis entscheiden könnten!

Sie finden hier einen Aufnahmeantrag: Aufnameantrag2019

 

Vorstand und Beirat des Förderkreises Synagoge Urspringen (Neuwahl 28.11.2017; Kommunalwahl März 2020)

Vorstand:

Christine Kasamas, Urspringen, 1. Vorsitzende

Martin Wagner, Erlenbach, 2. Vorsitzender

Sabine Eckert, Urspringen, Schatzmeisterin

Egon Sendelbach, Urspringen, Schriftführer

Beirat:

Sabine Sitter, Landrätin des Landkreises Main-Spessart

Volker Hemrich, Bürgermeister in Urspringen

Martin Harth, Marktheidenfeld

Dr. Leonhard Scherg, Marktheidenfeld

Georg Schnabel, Karlstadt-Mühlbach

sowie je ein Vertreter der Historischen Vereine in Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld